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AGB • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Leistungen von BleckTech, Inhaber Malte Bleckmann

Ausschließlich Geschäftskunden (§ 14 BGB) – keine Verbraucherleistungen

Anbieter: BleckTech, Inhaber Malte Bleckmann, Florianstraße 15–21, 44139 Dortmund, Deutschland · E-Mail: [email protected] · USt-IdNr.: wird nachgetragen

1. Geltungsbereich, Begriffe

Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). „Vertrag“ bezeichnet Angebot/Auftragsbestätigung inkl. Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Ticket/Bestellung und etwaiger SLA/AVV. „Leistungen“ sind die in Ziff. 2 beschriebenen Tätigkeiten. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell vereinbarte Regelungen im Angebot/Auftragsbestätigung inkl. Anlagen (SLA/AVV), (2) Pflichtenheft/Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB, (4) gesetzliche Vorschriften.

3. Vertragsschluss

  1. Produkt-/Webseitendarstellungen sind unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahme nach Ziff. 8.

4. Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge (inkl. Admin/API/SSH), Inhalte, Testdaten, Systeme, Freigaben und Entscheidungen bereit.
  2. Unterlassene/verspätete Mitwirkung verlängert Fristen angemessen; Mehraufwände (z. B. Wartezeiten, Zusatziterationen) vergütet der Kunde zu den vereinbarten Sätzen.
  3. Rechtmäßigkeit der vom Kunden gelieferten Inhalte/Vorgaben liegt in dessen Verantwortung; er stellt BleckTech insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

5. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request dokumentiert. BleckTech teilt Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Risiken mit; bis zur Einigung verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und den bisherigen Terminen.

6. Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Vertrag genannten Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zeitaufwände werden mangels Festpreis nach tatsächlichem Aufwand in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.
  2. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Verzug: gesetzliche Zinsen; Mahnpauschale 5 € je Mahnung. BleckTech kann Leistungen bis Zahlungseingang zurückhalten.
  3. Auslagen (z. B. Reisen, Zertifikate, Lizenzen) werden gegen Nachweis erstattet; Reisen: Bahn 2. Kl., Flug Economy, Pkw 0,35 €/km.
  4. Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

7. Termine, Fristen, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als solche bezeichnet. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von BleckTech nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle von Energie/Netz/Cloud-Diensten, behördliche Maßnahmen, Streik) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.

8. Abnahme (Werkleistungen)

  1. BleckTech zeigt Fertigstellung an und stellt Arbeitsergebnisse auf Test-/Produktivsystem bereit.
  2. Der Kunde prüft unverzüglich anhand der vereinbarten Kriterien. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Mängelrechte behoben.
  3. Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder nicht binnen 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel rügt.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen, Open-Source und Drittsoftware

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Code, Skripte, Dokumentation, Designs) ein einfaches, nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Weitergehende Rechte (Ausschließlichkeit, Übertragbarkeit, Unterlizenzierung, Herausgabe sämtlicher Quellressourcen inkl. Build-Pipelines) bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  2. BleckTech behält Urheber-/Leistungsschutzrechte an generischen Tools, Frameworks, Templates, Snippets, Know-how und Bibliotheken; deren Nutzung durch BleckTech bleibt frei.
  3. Open-Source-Komponenten verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen; deren Bedingungen gehen im Kollisionsfall vor (NOTICE/Third-Party-Licenses).
  4. Drittsoftware/-services (z. B. Cloud, Maps, Analytics) unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Anbieter; der Kunde schließt erforderliche Verträge selbst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10. Schutzrechte Dritter (Freistellung)

Verwendet der Kunde rechtsverletzende Inhalte/Vorgaben und wird BleckTech deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde BleckTech von Ansprüchen frei und trägt Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit er dies zu vertreten hat.

11. Gewährleistung / Mängelrechte

  1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; für Dienstleistungen schuldet BleckTech die vereinbarte Sorgfalt, nicht einen bestimmten Erfolg.
  2. BleckTech ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder – bei wesentlichem Mangel – zurücktreten; Schadensersatz nach Ziff. 12.
  3. Für gelieferte Hardware/Standardsoftware gilt § 377 HGB: offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel nach Entdeckung zu rügen.
  4. Verjährung von Mängelansprüchen im B2B-Verkehr: 12 Monate ab Abnahme/Übergabe, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, Personenschäden oder gesetzlicher Haftung (dort gelten die gesetzlichen Fristen).

12. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für Datenverlust haftet BleckTech nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Haftung je Schadensfall auf die Netto-Vergütung des betroffenen Projekts und insgesamt pro Kalenderjahr auf 100 % der in diesem Jahr gezahlten Netto-Vergütungen begrenzt; ausgenommen sind die Fälle nach Abs. 1.

13. Betrieb, Wartung, Support und SLAs

Für Betriebs-/Wartungs-/Monitoring-Leistungen gelten die im Vertrag/SLA vereinbarten Verfügbarkeiten, Reaktions- und Entstörzeiten. Ohne gesondertes SLA bestehen lediglich gesetzliche Mindestpflichten. Notfallkontakte und Eskalationspfade sind vom Kunden zu benennen.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

BleckTech verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Datenschutzerklärung. Soweit BleckTech als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Der Kunde bleibt Verantwortlicher i. S. d. DSGVO und gewährleistet die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitungen.

15. IT-Sicherheit, Zugänge und Backups

  1. BleckTech setzt dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen ein; besondere Compliance-Standards (z. B. ISO 27001) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Der Kunde verwaltet Nutzer-/Admin-Zugänge, vergibt Berechtigungen nach Need-to-Know und sorgt für regelmäßige, risikoadäquate Datensicherungen, sofern nicht explizit als Leistung beauftragt.

16. Nichtabwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine bei BleckTech beschäftigten Mitarbeitenden ohne Zustimmung abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß: Vertragsstrafe in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern der betroffenen Person; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

17. Subunternehmer

BleckTech darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Auswahl/Leistung verantwortlich; datenschutzrechtliche Anforderungen werden vertraglich abgesichert.

18. Laufzeit und Kündigung (Dauerleistungen)

  1. Bei Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die gleiche Laufzeit, max. jedoch um 12 Monate, wenn er nicht mit Frist von 1 Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
  2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. schwerwiegende Vertragsverletzung, Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, Insolvenzeröffnung).
  3. Nach Vertragsende gibt BleckTech auf Wunsch überlassene Unterlagen/Daten heraus; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

19. Export-, Sanktions- und Compliance-Vorgaben

Der Kunde beachtet einschlägige Exportkontroll-, Sanktions-, IT-Sicherheits- und Antikorruptionsvorschriften sowie branchenübliche Compliance-Standards und stellt BleckTech insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

20. Änderungen dieser AGB

BleckTech kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, sofern berechtigte Interessen dies erfordern und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Über wesentliche Änderungen informiert BleckTech in Textform. Widerspricht der Kunde nicht binnen 6 Wochen und nutzt die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als genehmigt; gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmungen bleiben unberührt.

21. Sonstiges

  1. Abtretung. Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
  2. Form. Soweit „Schriftform“ nicht gesetzlich zwingend ist, genügt Textform (§ 126b BGB), inkl. E-Mail.
  3. Aufrechnung/Zurückbehaltung. Siehe Ziff. 6(4).
  4. Rechtswahl, Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  6. Sprachklausel. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.

Stand:

Hinweis: Diese AGB sind für den B2B-Einsatz erstellt. Bei spezieller Regulierung (z. B. KRITIS, Finanz-/Gesundheitsbranche) oder internationalen Datenübermittlungen empfehlen wir eine individuelle Ergänzung.